fide für Sprachlernende  |  SprachnachweiseAnerkannte Sprachzertifikate

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten. Alle Sprachzertifikate, die auf dieser Liste sind, sind gültig für die Aufenthaltsbewilligung (B), die Niederlassungsbewilligung (C) und die Einbürgerung.

  • Die Geschäftsstelle fide hat keine Befugnis, Entscheidungen auf Basis dieser Liste zu treffen. Bei einer ordentlichen Einbürgerung sowie Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligungen empfehlen wir, sich diesbezüglich an die kantonale Migrationsbehörde des Wohnkantons zu wenden.