fide für Sprachlernende | SprachnachweiseAnerkannte Sprachzertifikate
Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2025 wird es nicht mehr möglich sein, anerkannte Sprachzertifikate in den Sprachenpass fide umzuwandeln. Anerkannte Sprachzertifikate können jedoch direkt bei den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden eingereicht werden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten. Alle Sprachzertifikate, die auf dieser Liste sind, sind gültig für die Aufenthaltsbewilligung (B), die Niederlassungsbewilligung (C) und die Einbürgerung.
Wenn Ihr Sprachzertifikat auf dieser Liste ist :
- brauchen Sie für die Aufenthaltsbewilligung, die Niederlassungsbewilligung oder die Einbürgerung keinen Sprachenpass.
- können Sie sich für CHF 20.– einen Sprachenpass ausstellen lassen.
Wenn Ihr Sprachzertifikat nicht auf der Liste ist, gibt es mehrere Möglichkeiten :
- Auf Ihrem Zertifikat steht das Niveau A1 oder A2: Wir empfehlen eine Anmeldung zum fide-Test.
- Auf Ihrem Zertifikat steht das Niveau B1, B2, C1 oder C2: Wir empfehlen das Verfahren über das fide-Dossier (=Sprachenpass B1) oder eine Anmeldung zu einer anderen anerkannten Sprachprüfung für höhere Niveaus.