fide für Sprachlernende | SprachnachweiseAnerkannte Sprachzertifikate
Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2025 wird es nicht mehr möglich sein, anerkannte Sprachzertifikate in den Sprachenpass fide umzuwandeln. Anerkannte Sprachzertifikate können jedoch direkt bei den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden eingereicht werden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten. Alle Sprachzertifikate, die auf dieser Liste sind, sind gültig für die Aufenthaltsbewilligung (B), die Niederlassungsbewilligung (C) und die Einbürgerung.
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Die Geschäftsstelle fide hat keine Befugnis, Entscheidungen auf Basis dieser Liste zu treffen. Bei einer ordentlichen Einbürgerung sowie Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligungen empfehlen wir, sich diesbezüglich an die kantonale Migrationsbehörde des Wohnkantons zu wenden.