fide für Sprachlernende  |  Aufenthalt und EinbürgerungNachweis von Sprachkompetenzen im Ausländer- und Bürgerrecht

Für einen Antrag zur Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis), Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) oder für die Einbürgerung müssen Sie Ihre Sprachkompetenzen nachweisen. Falls Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache abgeschlossen oder Deutsch als Muttersprache haben, kann es sein, dass Sie kein Sprachzertifikat brauchen.

Fragen Sie zuerst die zuständige Behörde, ob Sie ein Sprachzertifikat brauchen.

Welche Behörde ist zuständig?

Falls die Behörde entscheidet, dass Sie ein Sprachzertifikat brauchen, haben Sie folgende Möglichkeiten :

einen fide-Test absolvieren
ein fide-Dossier einreichen
ein anerkanntes Sprachzertifikat vorweisen