fide für Sprachlernende  |  FAQFAQ - Frequently Asked Questions

Hier finden Sie eine Übersicht, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, einen anerkannten Sprachnachweis in Form eines Sprachenpasses zu erhalten.

Hier finden Sie die Liste der anerkannten Sprachzertifikate. Wenn Ihr Zertifikat auf der Liste steht, können Sie bei der Geschäftsstelle einen Antrag auf Umwandlung Ihres Zertifikats in einen fide-Sprachenpass stellen. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen finden Sie hier. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Zertifikat anerkannt ist, können Sie uns ein Foto des Zertifikats an info@fide-info.ch schicken, dann prüfen wir Ihr Zertifikat. 

Es kann bis zu vier Wochen dauern, bis Sie das Resultat erhalten. Leider kann die Geschäftsstelle fide diesen Vorgang nicht beschleunigen. Sie können bei Ihrer zuständigen Gemeinde um eine Fristverlängerung bitten.

Sie erhalten Ihr Ergebnis per Post von der Geschäftsstelle fide. Es kann bis zu vier Wochen dauern, bis Sie Ihr Ergebnis erhalten.

Bitte schreiben Sie ein E-Mail an info@fide-info.ch, in dem Sie den Fehler beschreiben und Ihre korrekten Daten angeben. Sie können auch ein Foto Ihres Sprachenpasses und Ihres Ausweises zum Vergleich mitschicken.

Grundsätzlich sind Kursatteste keine Sprachzertifikate und daher nicht als Sprachnachweis anerkannt. Je nach Ihrer Niveaustufe können Sie einen fide-Test machen oder ein fide-Dossier einreichen.

Bitte schreiben Sie ein E-Mail an info@fide-info.ch. Sie können gegen eine Gebühr von CHF 20,- einen neuen Sprachenpass bestellen.

Wenn Sie:

  • eine Landessprache (erleichterte Einbürgerung) bzw. die am Wohnort gesprochene Landessprache (ordentliche Einbürgerung sowie Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung) als Muttersprache sprechen und schreiben;
  • während mindestens 5 Jahren (Einbürgerung) bzw. 3 Jahren (Ausweise B und C) die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben;
  • eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache besucht haben, müssen Sie keinen Sprachtest machen.

Wenn keiner der drei Punkte auf Sie zutrifft, Sie aber über gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen, können Sie ein fide-Dossier einreichen.

Auf unserer Webseite finden Sie die zertifizierten Prüfungsinstitutionen, die den fide-Test anbieten. Bitte melden Sie sich direkt bei einer der Prüfungsinstitutionen für den fide-Test an. 

Ja, mit den fide-Prüfungsverfahren Rätoromanisch lassen sich Sprachkompetenzen in fünf Idiomen und auf Rumantsch grischun nachweisen. Nähere Informationen finden Sie unter fide-service.ch > Sprachnachweise > Rumantsch.

Nein. Aus Datenschutzgründen können keine Sprachenpässe per E-Mail versandt werden.

Der fide-Test ist eine Sprachprüfung, welche die Sprachkompetenzen im Schweizer Alltag testet. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt den fide-Test für den Nachweis von Sprachkompetenzen im Einbürgerungsverfahren und für die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, weil er im Gegensatz zu den bekannten ausländischen Sprachprüfungen die schweizerischen Verhältnisse berücksichtigt und die sprachliche Bewältigung von alltäglichen Situationen überprüft.

Hier finden Sie eine Übersicht der minimalen Sprachanforderungen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Gemeinde bzw. die zuständige kantonale Behörde.  

Akkreditierte Prüfungsinstitutionen bieten Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Beeinträchtigungen (z.B. Sehbehinderung, Hörbeeinträchtigung, Lese- oder Schreibschwäche etc.) individuelle Durchführungsbedingungen an. Klären Sie bei der Anmeldung zusammen mit der Prüfungsinstitution, welche Hilfsmittel oder welche besonderen Bedingungen möglich sind. Legen Sie am besten schon bei der Anmeldung ein ärztliches Attest vor, welches nicht älter als zwei Jahre ist und die Beeinträchtigung auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch beschreibt.

Grundsätzlich sind alle anerkannten Sprachzertifikate, sowie auch der Sprachenpass, lebenslang gültig. Wenn ein Sprachzertifikat über viele Jahre zurückliegt und die Behörde Zweifel über Ihr aktuelles Sprachniveau hat, kann ein neuer Sprachnachweis verlangt werden.

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